Informationen zur Zustelladresse: Zivilanschrift

Die Adressierung über Zivilanschriften gilt im Allgemeinen für Kunden, die Haustürzustellung erhalten oder ihre Post über ein Gemeinschaftspostfach oder eine „Superbox“ beziehen. Solange nicht anders angegeben, sollten Adresskomponenten und -elemente auf derselben Zeile durch ein Leerzeichen voneinander getrennt werden.

Ziviladressen können die folgenden Elemente enthalten:

  • Hausnummer: Die offizielle Nummer, die dieser Adresse durch die Gemeinde zugewiesen wurde.
  • Hausnummernsuffix: Ein Buchstabe oder ein Bruch, der nach der Hausnummer angegeben ist und in der Adresse enthalten sein muss, wie 11D JESSOME ST oder 91 1/2 KING ST.
  • Straßenname: Der offizielle Straßenname, der von der Gemeinde anerkannt wird, ohne Übersetzung. Wenn es sich bei dem Straßennamen um eine Ordnungszahl in der Form "1ST", "2ND", "3RD", "4TH" oder "1E", "2E" handelt, steht kein Leerzeichen zwischen der Ziffer und dem Ordnungszahlenhinweis. Wenn es sich um einen alphanumerischen Straßennamen handelt, steht kein Leerzeichen zwischen dem Zahlen- und dem Buchstabenteil (14B ST statt 14 B ST).
  • Straßentyp: Wenn eine Adresse in Englisch angegeben ist, steht der Straßentyp immer hinter dem Straßennamen. Wenn eine Adresse in Französisch angegeben ist, erscheint der Straßentyp vor dem Straßennamen (RUE RENE-LEVESQUE), wenn es sich bei dem Straßennamen nicht um eine Ordnungszahl handelt. In diesem Fall steht der Straßentyp hinter dem Straßennamen (2061 36E RUE). Der Straßentyp wird immer durch CPC-Symbole identifiziert.
  • Straßenrichtung: Falls erforderlich, sollte sie durch eine ein- oder zweistellige Buchstabenkombination (wie N, S, NE, NW, O, NO) identifiziert werden. Sie ist das letzte Element der Straßeninformation.
  • Einheitbezeichnung: Die Einheitbezeichnung identifiziert die jeweilige Einheit, wie sie durch das Gebäude festgelegt ist. Der Wert kann aus Buchstaben und/oder Ziffern bestehen. Wenn die Einheitbezeichnung eine Zahl ist, wird sie nummerisch dargestellt („2“ anstelle des Worts „Zwei“). Wenn die Einheitbezeichnung nicht im Adressteil verwendet wird, steht sie vor der Straßeninformation und wird durch einen Bindestrich abgetrennt (317-10228 148 ST). Gültige Beispiele für die Platzierung der Einheitbezeichnung sind: 1 MAIN ST APT 1 oder APT 1 1 MAIN ST oder 1-1 MAIN ST.