Delegierungsregeln: SELECT-Klausel
Bei der SELECT-Klausel handelt es sich um den zweiten Ausdruck einer auszuwertenden SQL-Abfrage, der nach der WHERE-Klausel folgt. Der Grund hierfür ist, dass die SELECT-Klausel auf einer Teilmenge von Zeilen angewendet wird, die durch die WHERE-Klausel bestimmt werden. Wenn der Datenquellenanbieter die Vorgänge in der SELECT-Klausel unterstützt, wird sie bei der Delegierung berücksichtigt. Die folgenden Regeln gelten bei der Festlegung, was an einen Datenanbieter delegiert werden kann:
- Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass alle Spalten aus einer Datenquelle zurückgegeben werden.
- Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass eine Teilmenge der Spalten in der Datenquelle zurückgegeben wird.
- Alle Datenquellenanbieter müssen unterstützen, dass einem Attribut in der SELECT-Klausel ein Alias zugewiesen wird.
- Alle Datenquellenanbieter müssen ein Attribut in einer beliebigen Reihenfolge von der Datenquelle zurückgeben können.
- Aggregierende Funktionen und nicht-bool'sche Operatoren in der SELECT-Klausel können delegiert werden, wenn der Datenquellenanbieter diese unterstützt.
- Funktionen und nicht-bool'sche Operatoren in einer nicht aggregierenden Abfrage können nicht an einen Datenanbieter delegiert werden.